Was halten Sie vom Mindestlohn beim Einsatz von Sportlern und Mitarbeitern in Vereinen?

Das Problem ist bekannt. Minijobs und festangestellte Arbeitnehmer (mit Lohnsteuerklasse) werden gleich behandelt. Ein Spieler eines Handballteams, der bisher für 450,00 € (als Minijobber) im semiprofessionellen Bereich gespielt hat, kann jetzt nur noch in der Hälfte der Zeit trainieren, oder?

Die Frage ist, was ist Arbeitszeit, was ist Freizeit? Müssen oder dürfen die Spieler unter 8,50 € gar nicht angestellt werden? Welcher Zeitrahmen ist für Jugendtrainer maßgebend? Kann man faktisch (durch Reisespesen, Übernahme von Handykosten oder Benzingeld für Anfahrt zu Auswärttsspielen) eine Verrechnung mit dem Mindeststundensatz vornehmen, oder wird dies nicht anerkannt? Wie will man die Stunden dokumentieren? Gelten die Reisezeiten zu Auswärtsspielen (z. B. von Herrenberg nach Travemünde) zu den Arbeitszeiten? Fragen über Fragen, was ist Ihre Meinung dazu?

Kommentare sind geschlossen.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner