Lizenzantrag zur Teilnahme am Spielbetrieb (Handball-Bundesliga Frauen) nicht vergessen!

Lizenzantrag zur Teilnahme am Spielbetrieb (Handball-Bundesliga Frauen) nicht vergessen!

Achtung: Zukünftige Handballbundesligisten der 1. und 2. Frauenbundesliga (Aufsteiger aufgepasst)!

Bis zum 31.03.2018 müssen die Lizenzanträge des bewerbenden Vereins / wirtschaftlicher Trägers bei der Geschäftsstelle der Handball Bundesliga Frauen, Strobelallee 56, 44139 Dortmund sein. Dies ist eine Ausschlussfrist.

Bitte beachten Sie unter anderen folgende Voraussetzungen:

  • Ein Antrag kann nicht gestellt werden, wenn gegen den Antragsteller ein Insolvenzverfahren beantragt wurde bzw. die Antragstellung in den auf die Abgabefrist folgenden 3 Monate zu erwarten ist.
  • Im Falle der Auslagerung des Spielbetriebs oder Teile davon gilt das auch, wenn der den Spielbetrieb sicherstellende Träger einn Insolvenzverfahren beantragt hat bzw. einen entsprechenden Antrag bis zum 30.06.2018 stellt.
  • Beizufügen sind Vereinsregister – oder Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate).
  • 51% Stimmanteile (50+1) durch Vorlage des Gesellschaftsvertrags bei Trägerverein
  • Vorlage Verträge Verein und Lizenznehmer
  • Verein muss gegebenenfalls mindestens 25% Stimmanteile/Gesellschaftsanteile am Träger besitzen
  • Lizenz- und Schiedsvertrag (zweifach, jeweils Vordruck)
  • Vordruck Meldung zum Spielbetrieb,
  • Bankbürgschaft, ausgestellt auf Handball Bundesliga Vereinigung-Frauen (e.V.) Höhe: Bundesliga Frauen 50 Tausend €, 2. Bundesliga-Frauen 30 Tausend €
  • Gewinn -und Verlustrechnung des abgelaufenen Spieljahr, Forecast-Gewinn und Verlustrechnung für das laufende Spieljahr und Plan-Gewinn- und Verlustrechnung für das kommende Spieljahr in der Klasse, die beantragt wird (Anlage des Ligaverbands – Vordruckpflicht)
  • Nachweise der Lohnabrechnungen aller im laufenden Spieljahr (2017 stehenden Trainer/innen und Spielerinnen
  • Nachweis der Meldung (Kopie) zur VGB für das laufende Kalendervorjahr (nicht Spielsaison), also für 2017
  • Status der Verbindlichkeiten / Forderungen, incl. Steuern, VBG-Zahlungen (maximale Regulierungszeit auf 3 Jahre begrenzt)

Die Voraussetzungen können von Jahr zu Jahr abweichen, bitte verlassen Sie sich nicht auf diesen Artikel und lassen Sie sich kompetent rechtzeitig beraten. Es empfiehlt sich, schon ein Kontaktgespräch im Januar des Jahres – nach Vorlage der Erfolgsrechnung der Vorrunde – zu suchen.

Fristverlängerung für Aufsteiger: Die Aufsteiger aus der 3. Liga können ihren Antrag noch bis zum 28.04.2018 einreichen!

Lassen Sie es nicht zu einer Ablehnung kommen. Die Vereine SG H2Ku (2. Handballbundesliga als sportlicher Absteiger) haben heute noch eine Hänge-, Zitterpartie, da der HC Leipzig jetzt doch noch die Ligalizenzierung erhalten wird, sofern die knackigen Auflagen erfüllt werden. Nach Aussage des Managers werden diese erfüllt.

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