Was halten Sie vom Mindestlohn beim Einsatz von Sportlern und Mitarbeitern in Vereinen?

Das Problem ist bekannt. Minijobs und festangestellte Arbeitnehmer (mit Lohnsteuerklasse) werden gleich behandelt. Ein Spieler eines Handballteams, der bisher für 450,00 € (als Minijobber) im semiprofessionellen Bereich gespielt hat, kann jetzt nur noch in der Hälfte der Zeit trainieren, oder?

Die Frage ist, was ist Arbeitszeit, was ist Freizeit? Müssen oder dürfen die Spieler unter 8,50 € gar nicht angestellt werden? Welcher Zeitrahmen ist für Jugendtrainer maßgebend? Kann man faktisch (durch Reisespesen, Übernahme von Handykosten oder Benzingeld für Anfahrt zu Auswärttsspielen) eine Verrechnung mit dem Mindeststundensatz vornehmen, oder wird dies nicht anerkannt? Wie will man die Stunden dokumentieren? Gelten die Reisezeiten zu Auswärtsspielen (z. B. von Herrenberg nach Travemünde) zu den Arbeitszeiten? Fragen über Fragen, was ist Ihre Meinung dazu?

2 Kommentare zu “Was halten Sie vom Mindestlohn beim Einsatz von Sportlern und Mitarbeitern in Vereinen?

  • 31. März 2015 um 18:47 Uhr
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    Alleine die Fragen zeigen, wie verwirrend die gesamte Regelungen sind und die Dokumentationspflichten sind noch nicht einmal aufgeführt. Ob es grundsätzlich überhaupt im Vereinswesen notwendig ist, ist noch einmal ein anderes Thema.

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  • 31. März 2015 um 19:08 Uhr
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    Jetzt wurde es von der Politik klargestellt, ehrenamtliche Tätigkeiten sind davon nicht betroffen. Aber bei Mini-, Midi-und Teilzeitjobs gilt der Mindestlohn. Ich meine auch, dass dieser auch bei den Vertragsamateuren gilt. Wer weiß mehr dazu?

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